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Arbeitsrecht

Im Arbeitsleben treten immer wieder Situationen auf, in denen die eigenen Interessen, sei es als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer, ohne gerichtlichen Schutz nicht durchgesetzt werden können. Dabei muss das Arbeitsrecht schon als spezielles Recht bezeichnet werden. In kaum einem anderen Rechtsgebiet wird so hart verhandelt, gestritten, gefeilscht und taktiert. Insbesondere die Auswahl der richtigen Taktik ist im Arbeitsrecht von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Dazu kommt, dass im Arbeitsrecht eine zeitnahe Reaktion häufig unabdingbar ist, um begründete Ansprüche durchzusetzen. Zum Beispiel haben Sie als Arbeitnehmer ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Insofern können ein zu langes Zögern oder erste unüberlegte Schritte schwerwiegende Folgen für Ihren eigentlich begründeten Anspruch haben. Das ist nicht nur ärgerlich, es ist vor allem auch vermeidbar.

Durch meine langjährige Erfahrung stehe ich Ihnen in dieser Zeit mit aller Konsequenz zur Seite und setze Ihre begründeten Ansprüche mit allen juristischen Mitteln durch. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt dabei auf der Abwehr bzw. Durchsetzung der außerordentlichen und ordentlichen Kündigung sowie dem Aushandeln von Abfindungen.

Folgende Gebiete  werden von mir im Arbeitsrecht vertreten:
– Abfindung
– Abmahnung
– Arbeitszeugnis
– Aufhebungsvertrag
– Befristung
– Berufsausbildung
– Betriebsverfassungsrecht
– Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
– Lohn und Gehalt
– Abwehr der außerordentlichen und ordentlichen Kündigung
– Nebentätigkeit
– Probezeit
– Tarifvertrag
– Urlaubsansprüche und Abgeltung von Urlaubsansprüchen